Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den
Krankenkassen. Meine Art, medizinisch tätig zu sein (ausreichend Zeit für Untersuchung und Patientengespräche),
lässt sich leider nicht in einer Kassenordination verwirklichen. Sie können aber meine Rechnung,
die bar oder mit Bankomat-Karte zu bezahlen ist, und eine detaillierte
Auflistung der erbrachten Leistungen enthält, bei Ihrer Kasse einreichen. Von meinem „Kinder-Spezialtarif” wird
Ihnen meist der größte Teil ersetzt, aber auch Erwachsene erhalten je nach durchgeführter Untersuchung einen nicht
zu unterschätzenden Betrag rückvergütet.